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Frauen als Sexualstraftäterinnen

Frauen, die sexuelle Gewalt anwenden, unterliegen weit mehr noch als Gewalttäterinnen einem gesellschaftlichen Tabu. Sie entziehen sich dem herkömmlichen Verständnis, sind als Lebensspenderinnen und als Opfer männlicher Gewalt in der Gesellschaft präsent.
Weltweit sind Frauen in etwa 2-6% an Sexual(straf)taten beteiligt. Das Verhältnis von männlichen zu weiblichen Sexualstraftätern beträgt etwa 20:1, bei Gewalttäterinnen ist es geringer, nämlich 10:1. Nur etwa 14 % der Anzeigen gegen Sexualstraftaten von Frauen werden gerichtlich weiterverfolgt, die verhängten Strafen sind geringer.
Sexualstraftäterinnen hat es immer schon gegeben. Petronius (ca 27-66 v Chr) berichtete von der Vergewaltigung eines 7 jährigen Mädchens, während der Frauen klatschend ums Bett standen. Die „Bettgeherinnen“ im 18./19. Jahrhundert teilten ihren Schlafplatz oft genug mit Kindern, die sie sexuell missbrauchten. In Frankreich wurden zwischen (1874-1884) 181 Frauen wegen pädosexuellen Missbrauchs verurteilt. Auch Freud (1886) berichtete von Kindermädchen, die ihre Schützlinge sexuell missbrauchten.
Ins Rampenlicht rückte das Tabuthema erst durch die großen Kindermissbrauchsskandale Anfang des 21. Jahrhunderts. Schätzungen der britischen Kinderschutzorganisation Lucy Faithful Foundation (LFF) gehen von bis zu 64.000 pädosexuellen Straftäterinnen im Vereinten Königreich aus – jeder fünfte Kinderschänder wäre damit eine Frau.
In den Internationalen Diagnosekatalogen (ICD 10 und DSM IV) sind Kriterien für Störungen der Sexualpräferenz, zu denen ua Pädophilie und Sadomasochismus gehören, rein formal auf Männer ausgerichtet. Auch Umgangssprachlich heißt es „Vergewaltiger“ oder „Kindesmissbraucher“.
Eine Typologie der weiblichen Sexualstraftäterinnen existiert seit langem (vgl. Mathews 1989), aktuell ergänzt (Roßmanith 2014, 2015) umfasst sie
• Frauen die ihre eigenen oder fremde Kinder sexuell missbrauchen
• Frauen die Adoleszente sexuell missbrauchen
• Frauen als Mittäterinnen
• Frauen die sexuellen Missbrauch und/oder sexuelle Gewalt an Erwachsenen verüben inklusive der Therapeutinnen, die Klienten missbrauchen
• Mädchen die allein oder in gangs an Jugendlichen/Erwachsenen sexuelle Gewalttaten verüben
• Frauen die eigene oder fremde Kinder und Minderjährige der Prostitution zuführen

Der Großteil der Sexualtäterinnen agiert im Dunkelfeld, nur die Spitze des Eisbergs gelangt ans Licht. Die Zahl der in Österreich wegen einer Sexualstraftat rechtskräftig verurteilten Frauen betrug zwischen 2009-2013 im Schnitt pro Jahr 17 Fälle, wobei mehrheitlich erwachsene Frauen und seltener Mädchen die Täterinnen waren. Schwerpunktmäßig bezogen sich die Straftaten auf den (schweren) sexuellen Missbrauch von wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Personen und auf Unmündige; nachgeordnet waren es Inzesthandlungen und der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Wohl fallen in die strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung nach dem österreichischen Strafgesetzbuch auch die Vermittlung von Sexualkontakten, das Zuführen zur Prostitution, die Förderung der Prostitution und pornographischen Darstellung Minderjähriger, die Zuhälterei wie auch der grenzüberschreitende Prostitutionshandel, die sexuelle Belästigung wie öffentlich geschlechtliche Handlungen. Diese Straftäterinnen haben jedoch weit mehr Gemeinsamkeiten mit dissozialen und Gewalttäterinnen (Roßmanith 2013, 2014) und weniger mit Sexualstraftäterinnen im forensisch psychiatrischen Sinn.
Pädosexuelle Täterinnen tarnen ihre Handlungen in Waschritualen, rationalisieren sie als Maßnahme zur Gesundheitserziehung, Vorübungen für zukünftige Beziehungen und jedenfalls Ausdruck inniger (Mutter)liebe. Die „Rechtfertigungsmythen“ („Er hat mich einfach verführt, er war so frühreif, ich habe es nicht zu meiner Befriedigung getan“ etc) unterscheiden sich inhaltlich nicht von männlichen Tätern. Die Folgen für Opfer werden als noch gravierender eingeschätzt. Es kommt zur basalen Zerstörung von Urvertrauen und zu einer lebenslänglichen Verstrickung mit der Mutter.
Andreas Marquardt, ehemaliger Zuhälter in der Berliner Szene, vertraute sich in der Strafvollzugsanstalt seinem Therapeuten an. Er beschrieb den jahrelangen sexuellen Missbrauch durch die Mutter („Dein Schwanz gehört mir“). Eindrücklich legt er seinen Hass und die Schwierigkeit Frieden zu finden in seinem Buch „Härte“ dar.
Tatorte sind Kindergärten, Heime, Erziehungsinstitutionen, Klöster, Klosterschulen, geschützte Werkstätten etc, die eigenen 4 Wände und öffentliche Plätze
Der „Lehrerin-Schüler-Liebe haftet –im Unterschied zu männlichen Tätern- ein Flair von (verbotener) Romantik an. Sie wird z.B. in Romanen (Tampa von Alissa Nutting, USA), in Autobiografien (41 & 14 von Renate Juras, Österreich) dargestellt. Die Themen entfachen Skandalträchtige Schlagzeilen, erotisieren die Leser und kommen rasch auf Bestsellerlisten. Cineastisch wurde das Thema in: Louis Malle’s Oscar nominiertem Film „Herzflimmern“ (1971) dargestellt: Geschildert wird die Beziehung des herzkranken 15-jährigen Laurent Chevalier zu seiner erotisch attraktiven Mutter, die in einem „heilvollen“ Inzest gipfelt.
Junge Mädchen verüben in sogenannten „girlie gangs“ sexuelle Übergriffe zur Demütigung und „Bestrafung („Sie hat es einfach verdient!“). Sie imitieren Vergewaltiger, kanalisieren ihre Wut, tanken ihren defizitären Selbstwert auf; in seltensten Fällen sind sie in Fantasien und bei den Handlungen sexuell erregt (Roßmanith 2014). Internationalen Studien zufolge unterscheiden sich ihre Taten nicht von denen der Jungen: 25–50 % tätigen eine vaginale und/oder anale Penetration des Opfers (digital oder mit Hilfswerkzeugen wie z.B. Kleiderbügel, Stöcken), 50 % Oralverkehr und 20–50% wenden zusätzlich verbale und psychische Gewalt an.
Frauen werden auch als „Lockvögel“ für kindliche Opfer angeheuert. Vor Gericht verantworten sie sich mit ihrer Dependenz von einem pädosexuellen und/oder sadistischen Partner.
Eine 20 jährige Mutter hielt der 3 jährigen Tochter den Mund zu und drückte sie auf dem Bett nieder, während der 22 jährige Freund durch gewaltsame Penetration in die Vagina des Kleinkinds drang und sie schwer verletzte.
Selten weisen sie selbst eine Deviation auf, die Ichfremd bleibt, so z. B. wenn Schmerzensschreie gepeinigter und missbrauchter Kinder in ihnen sexuelle Erregung auslösen, was sie erst spät, in lange laufenden Therapien, zugeben.
Wohl finden sich (vor allem im Dunkelfeld!) auch sexuelle Übergriffe von Therapeutinnen an ihrem Klientel, die mit angewandter Sexualtherapie oder mit „Berührungsbehaglichkeit“ (Hofer und Hager 2012) argumentiert werden. Genaue Zahlen sind unbekannt. Sexualstraftaten von Frauen an Erwachsenen kommen ebenfalls selten vor:
Konrad stand mit Sack und Pack vor der Haustür seiner neuen Facebookliebe. Er sollte über Gebühren häufig „seinen Mann stehen“ – bis er nicht mehr konnte. Die Strafe dafür folgte prompt – der 17- Jährige bekam immer wieder die Fäuste der jungen Frau zu spüren, wenn „nichts ging“. Er wurde in der Wohnung eingesperrt.
Paraphilienahe Handlungen wie z. Bsp. die Sodomie kommen als Ersatzhandlungen auch bei Frauen (im Dunkelfeld) vor. Dabei werden z.B. Hunde als „Liebesobjekte“ symbiotisch besetzt und zu sexuellen Handlungen konditioniert.
Die Frage: „Mad, Bad, Victim“ wurde bei Sexualstraftäterinnen- wie bei Gewalttäterinnen- gestellt. Geisteskranke Sexualstraftäterinnen stellen eine Rarität dar. Eine Ausnahme sind die manischen und hirnorganisch enthemmten Frauen, deren Affektkontrolle unterminiert ist. Schizophrene verüben kaum sexuelle Übergriffe. Der Konsum von Suchtmitteln (z.B Kokain, Cannnabinoide) kann sexuelle Übergriffe begünstigen. Alkohol hat einen enthemmenden Einfluss, aber Gewalt- und Sexualstraftäterinnen sind im Tatzeitpunkt seltener alkoholisiert als Männer (Roßmanith 2013, 2014a,b, 2015).
Die Rezidivrate von Sexualstraftäterinnen liegt bei 1-3%, größter Risikofaktor ist Kindesmissbrauch in der Vorgeschichte
Perversionen als stabile Sexualdevianz werden bei Frauen zwar beschrieben, häufiger handelt es sich jedoch um eine neurotisch entgleiste Sexualität z.B. um Ersatzhandlungen von Frauen mit Störungen der Persönlichkeit. Für den Sexualmediziner Beier sind Perversionen bei Frauen so gut wie nicht existent. Das Pendant zur männlichen Perversion wäre die „Reproversion“ (Beier 1991), die sich gegen die Fortpflanzungsfunktion der Frau richte. Unter diesem Blickwinkel ließe sich – nach Meinung der Verfasserin- auch die narzisstische Gier nach Mutterschaft im Großmutteralter konzipieren, die allerdings keine Merkmale einer Sexualstraftat aufweist.
Vereinzelt finden sich voyeuristische Tendenzen bei Frauen (z.B. Frauen die es erregt, wenn der Partner mit den Töchtern sexuell verkehrt). Frauen sind auch in einschlägigen Chatrooms und in kinderpornographischen Portalen zu finden. Etwa 90% der Kinderpornographieuser rekrutieren sich aus einer heterogenen Klientel und sind nicht pädosexuell deviant, unter ihnen sind schätzungsweise 1-2% „normale“ Männer und Frauen.
Frauen als Sexualstraftäterinnen sind im Hellfeld Rarität. Ihr Dunkelfeld wird kaum erhellt. Der Blick auf ihre Sexualstraftaten ist verstellt durch gesellschaftlich verankerte „gute Frau- und Mutterstereotype“. Frauen sind zudem in der (tatsächlich viel häufigeren) Opferrolle einzementiert. Im modernen „Genderzeitalter“ sollte fairerweise der Blick nicht ausschließlich fokussiert sein auf Männer als Sexualstraftäter. Zur ganzheitlichen Betrachtungsweise gehören stets auch ausgeblendete Wirklichkeitsanteile.

Literatur
Roßmanith S (2013): Sind Frauen die besseren Mörder? Amalthea, Wien
Roßmanith S (2014a): Women do’nt do it: Workshop. Weltkongress für Kriminologie Monterrey/Mexiko
Roßmanith S (2014b): Frauen sind die besseren Mörder. In: N Saimeh: Mit Sicherheit behandeln. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Darmstadt
Roßmanith S (2015) Sexual(straf)täterinnen. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Darmstadt (im Druck)
Weitere Literatur bei der Verfasserin